Zusammenfassung der Anlegerrechte

Allgemeines
Die alphahill Asset Management GmbH („AAM“) stellt neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen für die von ihr verwalteten Alternativen Investmentfonds („AIF“) – das heißt Investmentvermögen, die nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) gelten – zusätzliche Dokumente zu Marketing- und Vertriebszwecken bereit.
Diese Marketingunterlagen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie sind weder rechtsverbindlich noch ausreichend, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen.

Verkaufsunterlagen als maßgebliche Entscheidungsgrundlage
Alleinverbindliche Grundlage für eine Beteiligung an einem von AAM verwalteten AIF sind die offiziellen Verkaufsunterlagen. Diese bestehen aus:
dem jeweils gültigen Verkaufsprospekt (Informationsmemorandum) inklusive etwaiger Nachträge sowie
dem entsprechenden Basisinformationsblatt (PRIIPs-KID).

Anforderung der Unterlagen
Die vollständigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos und in deutscher Sprache erhältlich bei:
alphahill Asset Management GmbH
Mühlenstraße 22
25462 Rellingen
Deutschland
E-Mail: info@alphahill.de
 
Rechtsdurchsetzung
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Unser Anspruch ist es, Ihnen stets höchste Qualität und besten Service zu bieten. Sollten Sie dennoch mit einer Leistung unzufrieden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen – idealerweise unter Angabe folgender Daten:
Name und Vorname
Adresse
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Kundennummer
Name der Fondsgesellschaft, an der Sie beteiligt sind
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich oder per E-Mail an:
alphahill Asset Management GmbH
Mühlenstraße 22
25462 Rellingen
Deutschland
E-Mail: info@alphahill.de
Die Geschäftssprache ist Deutsch oder Englisch – je nach Wunsch des Kunden.

Ihre Beschwerde wird nach Eingang unmittelbar einem zuständigen Mitarbeiter im Beschwerdemanagement zugewiesen und dokumentiert. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, sofern nicht bereits innerhalb dieser Frist eine abschließende Antwort erfolgt.
Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen. In der Regel erhalten Sie eine Antwort innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde. Sollte eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein, informieren wir Sie rechtzeitig über die Gründe und die voraussichtliche Dauer. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist selbstverständlich kostenfrei.
Falls Sie mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind, haben Sie als Privatanleger die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten oder ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung einzuleiten.

Schlichtungsstellen und alternative Streitbeilegung

Die alphahill Asset Management GmbH unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Schlichtungsstelle bei der BaFin
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kann ein Schlichtungsverfahren bei der behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin beantragt werden, sofern keine private anerkannte Stelle zuständig ist.

Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss versichern, dass
kein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt wurde oder anhängig ist,
kein gerichtliches Sachurteil vorliegt oder ein Verfahren anhängig ist,
kein Vergleich oder eine anderweitige Einigung erzielt wurde,
keine Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt wurde.

Kontakt:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat VBS 12
Marie-Curie-Straße 24–28
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-62299E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
www.bafin.de > Verbraucher > Beschwerden & Streitschlichtung

Weitere Beschwerden bei der BaFin
Unabhängig von einem Schlichtungsverfahren können sich Anleger gemäß § 342 KAGB wegen möglicher Verstöße gegen das KAGB in Textform an die BaFin wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Schlichtung bei der Deutschen Bundesbank

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können sich Verbraucher alternativ an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden:

Kontakt:
Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9566-33232
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
www.bundesbank.de > Schlichtungsstelle

Voraussetzungen:
Der Beschwerdeführer muss versichern, dass keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen:
Bereits durchgeführtes oder anhängiges Schlichtungsverfahren
Abgelehnter Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten
Anhängigkeit oder Sachurteil vor Gericht
Anmeldung zur Verbandsklage im Klageregister
Vergleich oder anderweitige Einigung
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.

Hinweis:
Die alphahill Asset Management GmbH beteiligt sich nicht an Verfahren anderer Gütestellen.